[BERLIN, Dienstag, 18. November 2014]
– BUNDESREGIERUNG –
Züge sollen schneller aufs Gleis
Die Bundesregierung will das Zulassungsverfahren für Eisenbahnzüge beschleunigen. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften beschlossen. Er soll die Wartezeiten fabrikneuer Züge bis zur Betriebserlaubnis verkürzen.
Bislang oblag es alleine dem Eisenbahn-Bundesamt, eine Genehmigung für die Inbetriebnahme neu entwickelter Züge zu erteilen. Künftig sollen auch externe Gutachter an dem Zulassungsverfahren mitwirken.
Zulassungsverfahren beschleunigen
In der Vergangenheit gab es wiederholt Beschwerden über lange Genehmigungsverfahren. Davon war besonders die Abnahme von neuen Zügen, Lokomotiven und Güterfahrzeugen betroffen. Auch Infrastruktursysteme, wie zum Beispiel Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik warteten lange auf ihre Abnahme.
Um das Zulassungsverfahren zu beschleunigen, sollen künftig auch unabhängige Private wie die Organisationen Dekra und ihre Wettbewerber mitwirken. Das beschleunigt die Abnahme und entlastet das Eisenbahn-Bundesamt. Neu entwickelte Züge kommen so schneller auf die Schiene.
Bahn frei für externe Prüfer
Die privaten Stellen übernehmen die Prüfaufgaben, die bisher das Eisenbahn-Bundesamt innehatte. Daraus ergibt sich für das Amt eine neue Aufgabe: die Anerkennung und Überwachung dieser Stellen. Zuständig für die abschließende Genehmigung zur Inbetriebnahme bleibt jedoch weiterhin das Eisenbahn-Bundesamt.
Des Weiteren regelt das Neunte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften, dass das Amt:
- die Bundeswehr als Halterin von Güterwagen von dem Erfordernis einer sogenannten Instandhaltungsstellen-Bescheinigung befreien kann und
- Wartungswerkstätten zunächst befristet von der Kontrolle der Entgelte durch die Bundesnetzagentur ausnehmen kann.
Die genannten Rechtsänderungen betreffen das Allgemeine Eisenbahngesetz und dasBundeseisenbahn-Verkehrsverwaltungsgesetz. Sie folgen im wesentlichen europarechtlichen Vorgaben. Nötige Änderungen von betreffenden Verordnungen erfolgen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.
QUELLE: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/11/2014-11-19-o-top-eisenbahn.html
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Weiterführende Informationen:
- http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2014/127-dobrindt-bahn-tuev.html
- https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA141102942&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
- http://www.nachrichten.de/wirtschaft/TUeV-Dekra-Zulassungsverfahren-EBA-Eisenbahn-Bundesamt-cid_1432036/
- http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/tuev-und-dekra-zuege-der-deutschen-bahn-sollen-schneller-auf-die-schienen-kommen-13274908.html
- http://www.zeit.de/news/2014-11/19/deutschland-zulassungsverfahren-fuer-neue-zuege-soll-schneller-werden-19142416/komplettansicht
- http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/regierung-will-zug-tuev-neue-ices-sollen-schneller-aufs-gleis/11001962.html
- http://www.welt.de/wirtschaft/article134483843/Kuenftig-duerfen-auch-TUeV-und-Dekra-Zuege-pruefen.html