Bundesrat
An Bahntrassen soll es leiser werden
Leidgeplagte Anwohner an Bahntrassen wissen, wie es ist, wenn täglich Züge am Fenster vorbeirauschen. Diese Lärmbelästigung soll nun per Gesetz eingedämmt werden. Das betrifft Fernzüge genauso wie Straßenbahnen.
Bei neuen Bauvorhaben für Bahntrassen gelten von 2015 an strengere Lärmvorgaben zum Schutz der Anwohner. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat einen Kompromiss des gemeinsamen Vermittlungsausschusses. Demnach fällt ein bisheriger Lärmbonus zum 1. Januar 2015 weg, der den Bau von Schienenprojekten im Vergleich zur Straße begünstigt.
Dem „Schienenbonus“ zufolge werden Lärmschutzmaßnahmen an Gleisen bisher erst vorgeschrieben, wenn der Pegel für Straßenlärm um fünf Dezibel überschritten wird. Ursprünglich sollte der Bonus ab voraussichtlich 2016 wegfallen. Für Stadt- und Straßenbahnen soll noch eine Übergangsfrist bis 2019 gelten.
Quelle: www.focus.de/immobilien/mieten/bundesrat-billigt-gesetz-zum-laermschutz-an-bahntrassen-soll-es-leiser-werden_aid_979253.html [Zugriff am 03.05.2013, 13:40]
[Bern, 30.11.2012]
Der Bundesrat der Schweiz hat ein (zusätzliches) Massnahmenpaket gegen den Eisenbahnlärm beschlossen und an das Parlament überwiesen.
Wichtigstes Instrument sind neue Lärmgrenzwerte für Güterwagen.
Damit werden ab 2020 Fahrten mit „lärmigen“ Güterwagen auf dem Schweizer Bahnnetz faktisch verboten.
Folgende Massnahmen hat der Bundesrat beschlossen:
- Wo besonders viele Personen dem Eisenbahnlärm ausgesetzt sind, sollen Schienenschallabsorber eingesetzt und die Schienen durch Schleifen glatt gehalten werden.
- Lücken zwischen bestehenden Lärmschutzwänden sollen geschlossen werden, wenn dies die Wirkung deutlich verbessert.
- Es sollen weitere Stahlbrücken saniert werden.
- Der Bundesrat will die Entwicklung, Erprobung und Zulassung von Rollmaterial und Infrastrukturkomponenten, die besonders leise sind, finanziell fördern.
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Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bundesverwaltung der Schweiz:
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=46924
[Berlin, 23.11.2012]
In der 903 Sitzung des deutschen Bundesrates stand mit Drucksache 559/12 der Entwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich auf der Tagesordnung (Tagesordnungspunkt 37).
Im Kern geht es im neuen „Eisenbahnregulierungsgesetz“ um Vereinfachung und Beschleunigung der Zulassungsverfahren, die bisher in einschlägigen Vorschriften des AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) sowie in der EIBV (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung) geregelt waren.
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Die wesentlichen Empfehlungen der Ausschüsse im Wortlaut:
http://www.bundesrat.de/cln_236/SharedDocs/TO/903/erl/37,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/37.pdf ( Tagesordnungspunkt 37 der 903. Bundesratsitzung vom 23.11.2012: )
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Ausführliche Erläuterungen / Hintergrundinformationen:
http://www.bundesrat.de/cln_236/SharedDocs/Drucksachen/2012/0501-600/559-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/559-12.pdf ( Bundesrat Drucksache 559/12 vom 21.09.12 )