Eisenbahnrecht
[Berlin / Potsdam , 27. Februar 2017]
.
Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Heyle ist Rechtsanwalt mit dem Spezialisierungsgebiet Rechtsberatung im Eisenbahnwesen.
Als neues Mitglied Firmenförderkreis verstärkt Dr. Heyle das Netzwerk des IFV BAHNTECHNIK im Kompetenzfeld rechtliche Aspekte des Bahnwesens.
.
.
.
.
Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt insbesondere in folgenden bahnrelevanten Teildisziplinen Leistungen:
- Eisenbahn-, Bau-, Vergabe- und Verwaltungsrecht
- Vertrags- und Ingenieurvertragsrecht
- Produkthaftungs- und Schadenersatzrecht
- Fahrzeugzulassung (MoU, BOStrab)
- Betriebsanlagen und Komponenten (national / EU)
- Typzulassung von Komponenten der Leit- und Sicherungstechnik, TK und Energie
- Bauverfahren EBA und NE-Bahnen
- Bauen im TEN mit Konformitäts- und Sicherheitsbewertung
- Planungs-, Bau- und Kreuzungsrecht
- Aufsichts- und Regulierungsrecht
- SiGe / SiBe, Fahrzeugregistrierung
.
Zudem ist Dr. Heyle als Mediator tätig.
.
Der IFV-Vereinsgeschäftsführer Schulz begrüßt Dr. Heyle als neues Mitglied im Firmenförderkreis:
„Die Beachtung der rechtlichen Aspekten des Bahnwesens ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung für den Erfolg von Projekten im Bahn- und Verkehrswesen, was sich insbesondere bei Zulassungsverfahren auszahlt. Interessant ist auch die Möglichkeit, durch Mediationsverfahren viel Zeit (und entsprechend viel Geld) zu sparen. Der IFV ist hocherfreut, durch die Aufnahme von Dr. Heyle in den IFV-Förderkreis das Kompetenzprofil in juristischer Hinsicht zu verstärken.“
.
.
.
Weitere Informationen zur Anwaltskanzlei im Internet:
- Firmenprofil RA Dr. HEYLE:
- Dowload >>> www.bahntechnik-firmen.info/heyle.pdf
- Twitter: @Bahntechnik: https://twitter.com/bahntechnik/status/836247910455128064
- Linkedin >>> https://www.linkedin.com/hp/update/6253312764719300609
- XING >>> https://www.xing.com/communities/posts/firmenprofil-von-ra-dr-heyle-veroeffentlicht-1012932822
- Homepage: www.heyle-law.de
.
.
.
#
[Berlin, 30.06.2012]
Der Gesetzgeber verlangt von öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland ab sofort die Mitwirkung bei Lärmkarten und Lärmaktionsplänen.
Die neuen Regelungen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert und lauten:
- § 47 c Abs. 2a
„Öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, den für die Ausarbeitung von Lärmkarten zuständigen Behörden folgende für die Erarbeitung von Lärmkarten erforderlichen Daten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen:
1. Daten zur Eisenbahninfrastruktur und
2. Daten zum Verkehr der Eisenbahnen auf den Schienenwegen.“
- § 47 d Abs 2a
„Öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, an der Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken und für Ballungsräume mit Eisenbahnverkehr mitzuwirken.“
.
Die o. g. Gesetzesänderung ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, 2012 Teil I, Nr. 29, 29.07.2012, Seiten 1421 f.
#