Juristische Aspekte
[Berlin, 22.03.2013]
Der INTERDISZIPLINÄRE Auftrag des IFV BAHNTECHNIK e.V. umfasst auch die Beschäftigung mit JURISTISCHEN Fragestellungen. Mit dem neuen Weiterbildungsprogramm BAHN-RECHT wurde ein hochwertiges Seminarprogramm für BAHNRECHTLICHE FRAGESTELLUNGEN angeboten.
>>> Seminarprospekt / Inhaltsverzeichnis: >>> BAHN-RECHT-2013_prospekt.pdf
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Referententeam BAHN-RECHT-2013: Prof. Dr.-Ing. Urs KRAMER, Ana COSOVIC (v.r.n.l.) von der Universität Passau
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Unter Leitung von Prof.Dr. Urs KRAMER von der Universität Passau sowie Frau A. COSOVIC (Wiss. Mitarbeiterin) wurde im März 2013 ein anspruchsvolles Fachprogramm abgearbeitet:
- I. Einführung, Vorstellung und Überblick
- II. Grundlagen des Bahnrechts: Die Entwicklungen im Bereich des europäischen und deutschen Eisenbahnrechts
- III. Eisenbahnunternehmen
- IV. Planung, Beginn und Ende einer Eisenbahninfrastruktur
- V. Das Eisenbahnrecht im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung (Fallbeispiele)
- VI. Seminarabschluss, offene Fragen und Ausblick
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Das Seminar umfasste Vorträge zu den GRUNDLAGEN des Bahn-Rechts sowie ausführliche Erläuterung von Praxisfällen aus der laufenden RECHTSPRECHUNG:
- Netzzugang zu Gleisen im Rangierbahnhof [VG Köln vom 14.11.2012 – Az.: 18 L 1452/12; OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2013 – Az.: 13 B 1296/12]
- Nutzungsbedingungen für Serviceleistungen [BVerwG vom 13.06.2012 – Az.: 6 C 42/10; veröffentlicht in NVwZ 2012, 1541–1547]
- Zuglängenfaktor [VG Köln vom 15.06.2012 – Az.: 18 L 547/12]
- Linienzugbeeinflussung als Netzzugangskriterium [OVG Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2012 – Az.: 13 B 291/12; veröffentlicht in N&R 2012, 240]
- Umfang der Verantwortung des Trassenbestellers bei Beteiligung eines anderen Eisenbahnverkehrsunternehmens an der Zugfahrt [VG Köln, vom 26.08.2011]
- Finanzielle Leistungsfähigkeit eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens [VG Mainz vom 15.08.2012 – Az.: 3 K 945/11.MZ; veröffentlicht in GewArch 2012, 495–499]
- Zuverlässigkeit eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens [OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 14.06.2012 – Az.: 1 L 91/11; veröffentlicht in NJW-RR 2013, 46–48]
- Anlasslose Auskunftserhebung der Eisenbahnaufsichtsbehörde [BVerwG vom 07.12.20011 – Az.: 6 C 39/10; veröffentlicht in DVBl. 2012, 303–305]
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Die Seminarteilnehmer lobten das Seminarkonzept und die Durchführung.
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AUSBLICK:
Das nächste Seminar BAHN-RECHT wird voraussichtlich im APRIL 2014 angeboten – am Tagungsort PASSAU.
Der IFV BAHNTECHNIK wird die Kooperation mit Prof. Dr. Kramer fortsetzen und weitere Veranstaltungen aus dem umfangreichen Themengebiet des ÖFFENTLICHEN RECHTS anbieten. Mitglieder des IFV können gerne „WUNSCHTHEMEN“ bei der Vereinsgeschäftsstelle einreichen – das geht ganz einfach formlos per E-mail an office(at)ifv-bahntechnik.de !
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Am Freitag, 22. März 2013 wird erstmalig in Deutschland das IFV-Intensiv-Seminar „BAHN-RECHT“ stattfinden.
Es handelt sich um einen eintägigen Lehrgang, der (nahezu) alle derzeit für den Bahnsektor relevanten Gesetze einbezieht und auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. In interaktiv gestalteten Vorträgen werden die vom Seminarleiter Prof. Dr. KRAMER vorbereiteten Rechtsgebiete präsentiert und von den Seminarteilnehmern in Frage- und Diskussionsrunden bzw. Übungen vertieft. Die Themenauswahl für das Seminar orientiert sich an den aktuell „brennenden“ Rechtsthemen.
Die Grundlagen der im Programm ausgewiesenen Rechtsgebiete werden zunächst durch Einführungsvorträge umfassend dargestellt. Zur Vertiefung werden aktuelle Fälle aus der laufenden Rechtsprechung herangezogen, wodurch ein besonderes Augenmerk auf die derzeit „herrschende Meinung“ bezüglich der Interpretation von Rechtsnormen gelegt wird. Die Seminarteilnehmer haben während des Seminars ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Sie sollten dabei sein, wenn es um Bahn-Recht geht.
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SEMINARINHALTE BAHN-RECHT 2013:
I. Grundlagen des Bahnrechts:
Die Entwicklung im Bereich des europäischen und deutschen Eisenbahnrechts
– Überblick über die Eisenbahnpakete
– Änderungstendenzen in Deutschland
– Der aktuelle Stand im Bereich der Eisenbahnregulierung
– Das geplante Regulierungsgesetz
II. Eisenbahnunternehmen
– Die erweiterte Sicherheitsverantwortung der Eisenbahnunternehmen
– Pflichten bezüglich ECM
– Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung
III. Eisenbahninfrastruktur
– Der Erhalt von knapper Eisenbahninfrastruktur
– Stilllegung von Strecken
– Reduzierung von Kapazitäten
– Aufgabe von Serviceeinrichtungen
IV. Das Eisenbahnrecht im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung (Fallbeispiele)
– Höhe der Netznutzungsentgelte (Trassen- und Stationspreise)
– Zugangsanspruch zu Strecken und Serviceeinrichtungen
– Umfang der Verantwortung des Trassenbestellers für „seinen“ Zug
– Voraussetzungen der Betriebsgenehmigung für Infrastruktur
– Befugnisse der Aufsichtsbehörden
Seminarabschluss
– Fragerunde / Abschlussdiskussion
– Übergabe der Teilnehmerurkunden
– Optional: Einzelgespräche
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Seminarleitung / Referententeam:
Programminformation und Anmeldeformular zum Download >>> prospekt.pdf
Anmeldeschluss 08.03.2013
Tagungshomepage: www.ifv-bahntechnik.de/bahn-recht